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Gesetz schlägt persönlichen Geschmack

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Beim Wascherhof in Finsterwald soll ein Haus gebaut werden: Ein Schachtelhaus mit Holzverschalung und asymmetrisch angeordneten Fenstern. Dem zuständigen Gremium der Gemeinde ist das Vorhaben ein Dorn im Auge – ein solcher Bau passe nicht ins Ortsbild. Jetzt schaltet sich das Landratsamt ein: Baugenehmigungen treffe man auf Grundlage von Gesetzen – nicht aufgrund des persönlichen Geschmacks.

Hier könnte schon bald als geplante Holzhaus stehen - den Bürgermeister wird das nicht freuen

Hier könnte schon bald als geplante Holzhaus stehen. Den Bürgermeister wird das nicht freuen

Es soll ein Haus gebaut werden – doch kein normales. Am ehemaligen Wascherhof geht es um ein rechteckiges, 20 mal 6,8 Meter großes Haus. Außergewöhnlich daran sind vor allem die durchgängige Holzverschalung und die asymmetrisch angeordneten Fenster. Im Gmunder Gemeinderat war man sich über den Bauantrag im Oktober schnell einig – das Haus passe nicht ins dörflich geprägte Ortsbild. Dem Gremium war schon damals bewusst, dass man sich durch diese Entscheidung mit dem Landratsamt Miesbach anlegen würde. Der Antrag würde nämlich rein rechtlich alle Vorgaben einhalten.

In der vergangenen Sitzung des Ortsplanungsausschusses war der Bauantrag erneut Thema auf der Tagesordnung in Gmund. Bürgermeister von Preysing kündigte an, dass eine erneute Ablehnung durch die Entscheidung der Baubehörde im Landratsamt ersetzt werden würde, da die Kreisbehörde den Bauherrn unterstütze. Trotzdem blieb der Ortsplanungsausschuss einstimmig bei der bisherigen Entscheidung gegen das Schachtelhaus. „Es entsetzt mich, wie wenig Geschmack unser Kreisbaumeister doch hat“, fügte Preysing hinzu.

Landratsamt bezieht Stellung

Die Reaktion des Landratsamtes ließ nicht lange auf sich warten: Für die Entscheidung des Ortsplanungsausschusses gebe es keine fachliche Begründung, sondern eine geschmackliche, heißt es in der Stellungnahme des Landratsamts.

Im Gesetz heißt es, dass sich „Bauvorhaben nach Art und Maß in die umliegende Bebauung einfügen müssen.“ Nach Meinung des Leiters des Staatlichen Bauamtes, Stefan Deingruber, und nach Meinung von Kreisbaumeister Werner Pawlovsky ist dies der Fall. Die Baupläne stünden nicht im Widerspruch zu den örtlichen Vorgaben der Gmunder Gestaltungssatzung. Weiter heißt es aus dem Landratsamt:

Baugenehmigungen werden aufgrund einer eindeutigen Rechtslage erteilt, weder die Gemeinde, noch das Landratsamt können den persönlichen Geschmack als Grundlage für eine Entscheidung heranziehen.

Falls sich keine Einigung zwischen den Parteien ergibt, könnte das Landratsamt die Entscheidung des Ortsplanungsausschusses ersetzen. Die Gemeinde hat die Begründung der Entscheidung bereits schriftlich an das Landratsamt übergeben.

Nicht alles was sich rechtlich einfügt, fügt sich auch tatsächlich ein.

Das Landratsamt selbst halte sich jedenfalls lieber an Gesetzte, denn die seien klar definiert, gelten für alle und unterliegen nicht einem willkürlichen Geschmacksverständnis.


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