Ein heimatloser Rumäne wohnt in seinem Auto. In Gmund wird er von der Polizei beim Umparken erwischt. Das hätte der 36-Jährige nicht machen dürfen.

Ein durchgestrichenes „D“ soll ausländischen Fahrern zeigen, dass sie in Deutschland nicht mehr fahren dürfen.
Der Verteidiger des Angeklagten räumte gleich zu Beginn der Verhandlung die Tat ein und erläuterte die Vorgeschichte. Der 36-jährige Rumäne war 2005 in Deutschland wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe und einem Jahr Fahrverbot verurteilt worden. Was der Beschuldigte damals nicht verstanden hatte war, dass man die Fahrerlaubnis in Deutschland nach Ablauf der Frist nicht einfach wiederbekommt, sondern dass diese wieder neu beantragt muss.
Sperrvermerk für Deutschland
Der Mann zahlte seine Strafe und kehrte nach Rumänien zurück, wo er seinen Führerschein von den Behörden zurückerhielt. Er blieb die nächsten zwei Jahre in seinem Heimatland, arbeitete dann noch mal sieben Jahre in Spanien. „Als sie damals in Rumänien ihren Führerschein erhalten haben, war da irgendetwas anders?“, wollte Richter Leitner von dem Angeklagten wissen.
Normalerweise werden ausländische Führerscheine dann als Sperrvermerk mit einem Aufkleber versehen, auf dem ein durchgestrichenes „D“ zu sehen ist. Der Angeklagte verneinte die Frage, der Führerschein sei ganz normal gewesen. Da er mittlerweile zusätzlich weitere Führerscheine für Busse und Tram erworben hat, besaß der Mann nun auch ein neues Dokument, konnte das alte vor Gericht nicht mehr vorweisen.
Als er nun nach all den Jahren nach Deutschland zurückkehrte, habe er gedacht, damit sei das Fahrverbot erledigt. Die Beamten belehrten ihn eines Besseren. Er sollte seinen Fahrzeugschlüssel eigentlich sofort abgeben. „Aber ich schlafe in dem Fahrzeug“, erklärte er. „Da haben sie mir den Schlüssel gelassen. Nach einiger Zeit dachte ich aber, der Platz ist schlecht zum Übernachten.“
Nur mal umgeparkt – erwischt
Er habe dann sein Auto ein paar hundert Meter weitergefahren, weil er meinte, an dem ersten Standpunkt dürfe er nicht die ganze Nacht parken. Prompt wurde er erneut erwischt – diesmal von einer Zivilstreife. Der Verteidiger erklärte, sein Mandant habe da ja nur aus dem Parkverbot herausfahren wollen. Leitner sah das nicht als Entschuldigung an:
Seit wann darf man eine Straftat begehen, um eine Ordnungswidrigkeit zu vermeiden?
Trotzdem einigte er sich mit dem Staatsanwalt und der Verteidigung auf die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung von 600 Euro. „Die müssen sie aber pünktlich und vollständig zahlen, sonst sehen wir uns hier wieder“, erklärte Leitner dem Angeklagten.