Mitte Februar hatte Miesbachs Ex-Landrat Jakob Kreidl auf einer Wahlkampfveranstaltung noch ein Versprechen abgegeben: Nach der Wahl wolle er eine Spende leisten – als Wiedergutmachung für seine Verfehlungen.
Nach dem schwachen Abschneiden der CSU und Kreidl bei der Wahl ist jedoch nichts mehr geschehen. Bis heute warten die Wähler auf die Einlösung des Versprechens.

Bei der Podiumsdiskussion im Februar verkündete Kreidl seine Spendenbereitschaft. Seitdem ist aber nichts passiert.
Bei einer Podiumsdiskussion Mitte Februar im Waitzinger-Keller hatte Jakob Kreidl als Noch-Landrat angekündigt, als Wiedergutmachung für seine 120.000-Euro-Geburtstagsfeier Geld spenden zu wollen. An wen sich die „namhafte“ Spende richten und in welcher Höhe diese ausfallen solle, das ließ Kreidl damals allerdings noch offen.
Warten auf die Spende
Außerdem stellte er klar, dass er die Spende erst nach der Wahl leisten werde. Mit dem Geld wolle er den finanziellen Schaden wiedergutmachen und damit bewusst bis nach der Wahl warten, sagte er damals: „Es soll nicht der Eindruck entstehen, dass ich mich freikaufen will.“ Vielmehr solle die Spende ein Zeichen der Wiedergutmachung und seiner Integrität sein, so der damals massiv unter Druck stehende Kreidl.
Doch nach dem katastrophalen Wahlergebnis für Kreidl persönlich und für die gesamte CSU, bei der die Partei viele Stimmen verlor und er selbst sogar aus dem Kreistag flog, ist es mit dem Versprechen wohl nicht mehr weit her. Bereits im April ließ er sich vom Landratsamt entschuldigen:
Bis jetzt hat der Landrat noch viel zu tun, um die Amtsgeschäfte weiterzuführen. Aber er wird sich das auf jeden Fall demnächst überlegen und seine Entscheidung bekanntgeben.
Das ist jedoch bis heute noch nicht geschehen. Auf eine schriftliche Anfrage der Tegernseer Stimme, wem wann eine Spende in welcher Höhe zugutekommen werde, antwortete Kreidl auch in dieser Woche nicht. Kreidl hat demnach noch keinen einzigen Cent gespendet. Was bleibt, ist damit auch hier ein fader Beigeschmack in dem Kapitel um den Ex-Landrat.