Die Grabungen rund um geplante Asylbewerberhaus in Dürnbach müssen vom Eigentümer Dr. Peter Horst beseitigt werden. Die seien wegen einer Veränderungssperre nicht zulässig.
Nun hat Horst eine Ausnahme von der Veränderungssperre beantragt, die am kommenden Dienstag vor dem Bauausschuss behandelt wird. Derweil ist sich der Gmunder Bürgermeister Georg von Preysing nicht sicher, ob der Eigentümer die Gemeinde nicht an der Nase herumführt.
Noch immer gibt es keine Bewegung bei der Unterbringung von 12 Asylbewerbern im Dürnbacher Asylbewerberhaus. Ein Antrag auf Umnutzung des Hauses in ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten liege noch zur Entscheidung beim Landratsamt, hieß es heute aus dem Gmunder Bauamt. Wann darüber entschieden wird, sei noch nicht bekannt.
Allerdings muss der Eigentümer des Hauses Dr. Peter Horst die Ausgrabungen, die er auf dem 2.700 Quadratmeter großen Gelände in den letzten Monate durchgeführt hat, wieder beseitigen lassen. Diese sei nicht zulässig, da die Gemeinde im vergangenen Oktober eine einjährige Veränderungssperre für das Gebiet verhängt hatte. Das erklärt das Landratsamt auf Nachfrage.
Eigentümer schweigt
Horst hat nun eine Ausnahme von dieser Veränderungssperre beantragt. Laut Auskunft des Gmunder Bauamtes, um scheinbar mehr Licht in die Kellerräume lassen zu können. “Er argumentiert mit Fluchtwegen”, erklärt Bauamtsleiterin Christine Lang. Darüber muss am kommenden Dienstag der Bauausschuss entscheiden. Allerdings hatten die Anwohner im vergangenen Herbst auch gefordert, den Keller nicht zur Unterbringung von Asylbewerbern zu nutzen.
Bis über die Ausnahme entschieden ist, ist der Einstellungsbescheid über weitere Abgrabungsmaßnahmen weiterhin rechtskräftig, sagt Gerhard Brandl vom Landratsamt Miesbach. Dem Eigentümer sei nur erlaubt die vorgenommenen Abgrabungen wieder rückgängig zu machen. Dies betreffe allerdings nur die Außenflächen. Wenn der Eigentümer im Innenraum genehmigungsfreie Maßnahmen durchführt, seien diese nicht vom Einstellungsbescheid erfasst. Ein neuer Bauantrag liege dem Landratsamt allerdings nicht vor, so Brandl weiter.
Preysing skeptisch
In der Gemeinde ist man derweil ratlos, ob überhaupt noch Asylbewerber in das Haus einziehen werden. Zwar habe der Eigentümer, laut Aussage des Landratsamts Miesbach, weiterhin Interesse bekundet, das Haus zu vermieten. Unterschrieben ist der Vertrag aber auch nach nunmehr über einem halben Jahr noch nicht. Die Gemeindeverwaltung ist misstrauisch, was sie davon halten soll.
Bürgermeister Georg von Preysing betonte bei der gestrigen Bürgerversammlung, ihm seien die Ziele des Eigentümers nicht bekannt: “Ich bin mir nicht sicher, ob uns der Antragsteller nicht an der Nase herum führt.” Der Eigentümer hüllt sich derweil in Schweigen. Für eine Stellungnahme zu seinen aktuellen Zielen war er nicht erreichbar.